Jahreshauptversammlung SV 70 Tonndorf am 09. April 2021 um 19:00 Uhr via WebEx

An
alle Mitglieder,Trainer und Schiedsrichter

Einladung zur Jahreshauptversammlung des SV 70 Tonndorf

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Mitglieder,

zur nächsten Jahreshauptversammlung des SV 70 Tonndorf lade ich herzlich ein.
Tag : Freitag, den 09.April 2021 Uhrzeit: 19:00 Uhr Ort : Online über WebEx/ Videokonferenz

Tagesordnung:
1. Eröffnung und Begrüßung
2. Feststellung der ordentlichen Ladung und Beschlussfähigkeit
3. Tätigkeitsbericht/Geschäftsbericht 2019
4. Bericht des Kassenwarts/ Rechnungsprüfung 2019
5. Bericht der Revisionskommission (Kassenprüfungskommission)
6. Aussprache zu den Berichten TOP 5 – 7
7. Beratung und Beschlussfassung zur Satzungsänderung
hier: Erweiterung des Vorstandes im § 8
8. Entlastung des Vorstandes für die Jahre 2019
9. Neuwahl Vorstand und für zwei weitere Beisitzer im Vorstand
10. Beratung und Beschlussfassung zur Satzungsänderung des SV 70 Tonndorf e.V.
hier: Kündigungsfristen
11. Sonstiges
Ausblick auf das Jahr 2021
Da im Moment keine ordentliche Mitgliederversammlungen durchgeführt werden können, haben
wir uns im Vorstand dazu entschieden, dass wir eine online Mitgliederversammlung durchführen
werden. Im Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und
Strafverfahrensrecht v. 27.03.2020, welches auch für das Vereinsrecht gilt, wurden diese
Möglichkeiten einer virtuellen MV geschaffen.
Hier die wichtigsten Fakten dazu.
– Die BGB-Regeln bleiben bestehen
– Das COVID-19-Gesetz bringt vorübergehende befristete Änderungen
– nach Fristablauf enden Änderungen automatisch
– Gültigkeit verlängert bis 31.12.21 für vereinsrechtliche Regelungen
Abweichend von §32 Absatz 1 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs kann der Vorstand auch
ohne Ermächtigung in der Satzung Vereinsmitgliedern ermöglichen,
1.an der Mitgliederversammlung ohne Anwesenheit am Versammlungsort teilzunehmen und
Mitgliederrechte im Wege der elektronischen Kommunikation auszuüben oder
2.ohne Teilnahme an der Mitgliederversammlung ihre Stimmen vor der Durchführung der
Mitgliederversammlung schriftlich abzugeben.
Abweichend von §32 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist ein Beschluss ohne
Versammlung der Mitglieder gültig, wenn alle Mitglieder beteiligt wurden, bis zu dem vom
Verein gesetzten Termin mindestens die Hälfte der Mitglieder ihre Stimmen in Textform
abgegeben haben und der Beschluss mit der erforderlichen Mehrheit gefasst wurde.
Ihr seht, die derzeitige Pandemie macht es alles nicht einfacher.
Wir brauchen schnellstens von Euch, bis spätestens zum 15.März 2021 eine gültige
Mailadresse. Ihr erhaltet von uns einen Link für die Mitgliederversammlung und könnt
somit euch ganz bequem von Zuhause aus zuschalten.

Schickt uns schnellstens eure Mailadressen zu.
Hier ist unsere Kontaktadresse: info@sv70tonndorf.de

Mit sportlichen Grüßen
Fred Menge
Vorsitzender des SV Tonndorf

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Nach wie vor ruht der Ball

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